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   LSG Niedersachsen-Bremen, 15.10.2009 - L 6 U 284/06   

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https://dejure.org/2009,116606
LSG Niedersachsen-Bremen, 15.10.2009 - L 6 U 284/06 (https://dejure.org/2009,116606)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 15.10.2009 - L 6 U 284/06 (https://dejure.org/2009,116606)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 15. Oktober 2009 - L 6 U 284/06 (https://dejure.org/2009,116606)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (1)

  • BSG, 07.12.1976 - 8 RU 14/76

    Minderung der Erwerbsfähigkeit - Neufestsetzung - Willkürliche Festsetzung -

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 15.10.2009 - L 6 U 284/06
    Denn eine Schätzung der MdE durch den Versicherungsträger ist so lange als rechtmäßig anzusehen, als eine spätere Schätzung durch das Gericht nicht um mehr als 5 vH von der früheren abweicht, da Unterschiede in der Schätzung in dieser geringen Größenordnung innerhalb der natürlichen Schwankungsbreite liegen (BSGE 43, 53, 54 f).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 20.09.2012 - L 9 U 387/09
    Ist die MdE nach dem Einschätzung des Senat folglich mit 30 v.H. der Vollrente für die von der Berufungsklägerin für die Zeit ab dem 1. Juli 2008 festgestellten unfallbedingten Gesundheitsbeeinträchtigungen des Berufungsbeklagten anzusetzen, bewegt sich die Einschätzung der MdE durch die Berufungsklägerin mit 25 v.H. der Vollrente gerade noch in der so genannten Beurteilungsspannbreite (vgl. BSG, Urteil vom 7. Dezember 1976 - 8 RU 14/76 -, LSG Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 15. Oktober 2009 - L 6 U 284/06 - Kranik in: Hauck / Noftz, SGB VII, Loseblattsammlung, K § 73, Rn. 21) und begegnet deshalb so eben noch keinen durchgreifenden rechtlichen Bedenken.
  • SG Braunschweig, 30.11.2009 - S 14 U 97/07

    Anspruch auf Verletztenrente wegen Minderung der Erwerbsfähigkeit infolge eines

    Denn die Differenz zwischen der in der vorläufigen Rentenbescheidung verfügten MdE in Höhe von 30 % und der Festsetzung der Kammer mit 35 %, nämlich 5 %, liegt innerhalb einer sog. Beurteilungsspannbreite, die es nach der Auffassung in Teilen der Rechtsprechung unmöglich machen soll, eine für falsch erachtete, behördliche Festsetzung gerichtlich korrigieren zu können (s. Bundessozialgericht, Urteil vom 7. Dezember 1976, Az.: 8 RU 14/76; Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 15.10.2009, Az.: L 6 U 284/06).
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